Vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023 wird ein grünes Kennzeichen benötigt.
Die Kennzeichen sind gültig für Kleinkrafträder, Mofas, Mopeds, und Roller, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm, E-Roller mit Betriebserlaubnis, Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle.
Die blauen Schilder verlieren Ihre Gültigkeit zum 01.03.2022 und müssen durch die grünen Schilder ersetzt werden.
Ab den 01.03.2021 hat das BMVI auch eine Folienlösung zugelassen. Langfristig soll das Aluminiumschild durch die Klebefolie ersetzt werden